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Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG,Eintritt in den Berichtigungszeitraum bei nicht steuerbarer Geschäftsveräußerung im Ganzen,Umsatzsteuer in der Insolvenz

Unsere Mandantin, die L-GmbH, hat im Jahr 2016 Grundstücke und Gebäude sowie Maschinen von der L-GmbH & Co. KG übernommen. Der Ankauf erfolgte als Assetkauf umsatzsteuerfrei. Die L-GmbH hat im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet. Jetzt im Jahr 2021 erfolgt die Veräußerung der Grundstücke ohne Option zur Umsatzsteuer. Meines Erachtens kann dies keinen Berichtigungsfall des § 17 UStG auslösen. Ist dies zutreffend?
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