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Fahrzeuglieferer,§ 2a UStG

Bei der Lieferung eines Neufahrzeuges i. S. von § 1b Abs. 3 + 4 UStG wird die im Inland gezahlte Umsatzsteuer dem inländischen Fahrzeughalter erstattet. Mein Mandant, ein Kfz-Händler für Unfallfahrzeuge, kauft von dem privaten Halter sein verunfalltes Neufahrzeug i. S. von § 1b Abs. 3 UStG und verkauft es anschließend in ein anderes EG-Land ohne USt, da die Besteuerung im anderen EG-Land erfolgt. Da das Neufahrzeug dadurch das Inland verlässt, wird eigentlich das Neufahrzeug von der deutschen Umsatzsteuer entlastet. Kann mein Mandant eine Umsatzsteuererstattung beim Fiskus beantragen? Wenn ja, gibt es dabei Fristen zu beachten?
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