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§ 24 UStG,Regelbesteuerung,Landwirt

Wir betreuen einen Landwirt, der seinen Gewinn durch Bilanzierung ermittelt und die Umsatzsteuer in seiner Landwirtschaft pauschaliert. Der Landwirt erbringt nun Lieferungen von Futter und Rohstoffen für eine Personengesellschaft GmbH & Co. KG, an der er mit 75 % beteiligt ist. Das Futter und die Rohstoffe werden als Rechnungen mit der pauschalen Vorsteuer für die Landwirtschaft in Höhe von 10,7 % berechnet. Des Weiteren stellt der Landwirt der GmbH & Co. KG auch Maschinen und Geräte zur Verfügung, die er mit 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Diese Einnahmen sind ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen und werden steuerlich bei der Gewinnermittlung der KG hinzugerechnet. Bei der Umsatzsteuer gilt eine getrennte Betrachtungsweise. Die KG und der Landwirt sind getrennte umsatzsteuerliche Unternehmer. Nun vermarktet der Landwirt in einer neu gegründeten GbR mit seiner Ehefrau auch den Direktverkauf ab Hof mit landwirtschaftlichen Produkten. Es werden Schweine geliefert und andere landwirtschaftliche Produkte an die GbR. Die Rechnung wird dann für diese Produkte auch korrekt mit der pauschalen Lohnsteuer ausgewiesen, 10,7 %? Diese pauschale Vorsteuer zieht die GbR dann bei ihrer Voranmeldung ab. Die GbR besteht zu 50 % aus Anteilen des Landwirts und zu 50 % aus Anteilen seiner Ehefrau. Auch hier dürften ertragsteuerlich wieder Sonderbetriebsausgaben vorliegen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Landwirtschaft und der GbR sehen wir nicht als gegeben an. Wie muss der Landwirt seine Maschinenstunden und die Gerätegestellung abrechnen; wohl mit dem Regelsteuersatz von 19 %, auch die Arbeitsleistung mit 19 %? Es sind ja keine selbst produzierten Produkte der Landwirtschaft, sondern Hilfsumsätze. Umsatzsteuerliche Organschaft dürfte ja nicht vorliegen; der landwirtschaftliche Betrieb ist ein umsatzsteuerliches Unternehmen und auch die GmbH & Co. KG Biogasanlage ist ein eigenes umsatzsteuerliches Unternehmen. Gibt es Fundstellen zur umsatzsteuerlichen Beurteilung des landwirtschaftlichen Betriebs bei der Umsatzsteuer?
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