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Umsatzsteuer,Differenzbesteuerung,Einkaufspreis

Unser Mandant (Fahrzeughändler) hat über die Internetplattform A.com ein gebrauchtes Kfz gekauft. Die Rechnung hierfür wurde ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt. Neben der Rechnung über den Fahrzeugkauf hat unser Mandant eine weitere Rechnung (gleiches Rechnungsdatum) für Auktionsgebühren und Handling der Fahrzeugdokumente erhalten, welche mit 19 % Umsatzsteuer ausgestellt wurde. Unseres Erachtens sind Nebenkosten, welche vom ursprünglichen Lieferer in Rechnung gestellt werden, dem Einkaufspreis im Rahmen der Differenzbesteuerung hinzuzurechnen. Problematisch ist im vorliegenden Fall, dass die Rechnung über den Fahrzeugkauf von der A B.V. mit Sitz in Amsterdam ausgestellt wurde, die Rechnung für die Nebenkosten jedoch von der A AG mit Sitz in Berlin. Die angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (auch die A B.V. hat eine deutsche USt-ID) sowie die jeweiligen Bankverbindungen sind nicht identisch. Wurden die Nebenkosten hier vom ursprünglichen Lieferer in Rechnung gestellt, so dass diese dem Einkaufspreis hinzugerechnet werden können, oder schließt der abweichende Rechnungsaussteller eine Hinzurechnung aus?
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