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Umsatzsteuer,Rechnungsberichtigung,Rechnungsausstellung

Patentanwältin hat seit mehr als zehn Jahren in ihren Ausgangsrechnungen Rechnungen fremder Anwälte als durchlaufende Posten behandelt, obwohl diese umsatzsteuerpflichtig an ihre Mandanten weiterberechnet werden müssen. Bei den Mandanten handelt es sich nur um Unternehmen, welche mit einer Rechnungsberichtigung (Ausweis der korrekten Umsatzsteuer) auch nach mehr als drei Jahren einverstanden sind. Wie muss die Rechnungsberichtigung korrekt erfolgen, damit die Mandanten auch den Vorsteuerabzug geltend machen können? Gutschrift für die alte Rechnung und neue Rechnung im Jahr 2021 mit Angabe Leistungszeitraum z.B. 2015? Ist es richtig, dass nicht nur die Umsatzsteuer nachberechnet werden kann?
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