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Durchlaufender Posten,Vorsteuerabzug,Bemessungsgrundlage

Im Rahmen ihrer Gutachtertätigkeit beauftragt die Sachverständige einen Handwerker mit einer Bauteilöffnung. Sie bezahlt den Handwerker, ist aber wegen Gewährleistungsansprüchen nicht Auftraggeber (Rechnungsadressat ist die Klägerin). Dem Gericht wird neben den Gutachterstunden auch die Handwerkerrechnung (netto) in Rechnung gestellt und die Umsatzsteuer insgesamt hinzugerechnet. Wie ist dieser Sachverhalt aus Sicht der Sachverständigen im Hinblick auf die Handwerkerrechnung umsatzsteuerlich zu würdigen (Umsatzsteuer/Vorsteuer)?
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