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Umsatzsteuer,Vermietungstätigkeit,Option zur Umsatzsteuer

Unser Mandant, eine Kommune, vermietet mehrere Gebäude eines ehemaligen Bundeswehrstandorts an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft (GmbH & Co. KG), an der sie wiederum zu 100 % beteiligt ist. Bei den Gebäuden handelt es sich um solche i. S. v. § 27 Abs. 2 UStG, d. h., § 9 Nr. 2 UStG ist nicht anzuwenden. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft vermietet nunmehr einige Gebäude an die staatliche Hochbauverwaltung für Zwecke des Hochschulunterrichts ohne Berechnung einer Kaltmiete, aber mit sämtlichen Nebenkosten. Mit dem Verzicht auf die Kaltmiete wird einerseits Zuschussauflagen Rechnung getragen und andererseits erwartet die Kommune die Förderung der Allgemeinheit, des Gewerbes und der Industrie. Fragestellung: Handelt die GmbH & Co. KG mit der Vermietung als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit der Folge, dass auf Ebene der Kommune die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 UStG vorliegen (Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen)?
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