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Storno,Rechnungskorrektur,Vorsteuerabzug

Mein Mandant (§ 4 I EStG, GmbH) bestellt im Dez. 2020 Waren im Wert von 5.000 € netto zzgl. 800 € USt (Lieferung und Bezahlung im Dez. 2020, eine ordnungsgemäße Rechnung liegt vor, Vorsteuer wurde in Dezember-Voranmeldung geltend gemacht)! Im Februar 2021 werden die Waren zurückgeschickt (da fehlerhaft). Der Lieferant erstellt eine Stornorechnung mit Datum (Rechnungs- und Leistungsdatum) vom Febr. 2021 über 5.000 € netto zzgl. 800 € USt. Der Betrag wird im Febr. 2021 meinem Mandanten gutgeschrieben! Meine Fragen: 1) Erfolgt die Vorsteuerkorrektur im Dez. 2020 (inkl. Abgabe einer berichtigten Voranmeldung), oder sind die 800 € in der Februar-Voranmeldung zu erfassen? 2) Ist zum 31.12.2020 eine Forderung i.H.v. 5.000 € zu aktivieren (die Bilanz 2020 wurde noch nicht erstellt)?
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