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Steuerentstehung,§ 13b UStG

Der Mandant erwirbt mit notarieller Urkunde eine Ferienwohnung. Diese soll nach Fertigstellung an wechselnde Feriengäste (somit umsatzsteuerpflichtig) vermietet werden. Der Veräußerer verpflichtet sich in der Urkunde, die Ferienwohnung bis zum Stichtag xy gem. Baubeschreibung herzustellen. Der Veräußerer verzichtet gem. § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9a UStG und optiert zur Umsatzsteuer. Der Erwerber/Mandant ist hinsichtlich der verkauften Immobilie gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG Steuerschuldner. Es liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Der Kaufpreis ist durch den Erwerber/Mandanten in Raten nach Baufortschritt zu bezahlen. Frage: Wann entsteht die Umsatzsteuer, und wann ist diese an das Finanzamt anzumelden durch den Erwerber/Mandanten?
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