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Rechnung,MOSS

Sachverhalt: Unser Mandant stellt im Rahmen des OSS-Verfahrens Rechnungen an Privatpersonen im EU-Ausland mit der im jeweiligen Empfängerland geltenden Umsatzsteuer aus. Auf den Rechnungen ist das Empfängerland aus der Rechnungsanschrift erkenntlich. Weiter werden in der Rechnung bspw. bei Lieferungen nach Belgien 21 % Umsatzsteuer und nach Frankreich 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Softwareanbieter des Fakturierungssystems unseres Mandanten sieht neben dem geänderten Steuersatz, der individuell eingepflegt werden kann, standardmäßig keine weitere Angabe dazu vor, dass es sich nicht um deutsche Umsatsatzsteuer handelt bzw. um Umsatzsteuer in welchem Land es sich handelt. Frage: Welche Pflichtangaben sind auf der Ausgangsrechnung nach OSS-Verfahren zwingend zu machen in Bezug auf das Empfängerland und die jeweils ausgewiesene Umsatzsteuer? Ist es ausreichend, wenn aus der Lieferadresse das Empfängerland ersichtlich ist, oder ist noch eine Angabe auf der Rechnung zwingend erforderlich „20 % französische Umsatzsteuer“ bzw. „21 % belgische Umsatzsteuer“, oder kann der Steuersatz von 20 % oder 21 % einfach ohne weitere Angabe, um Umsatzsteuer für welches Land es sich handelt, angegeben werden?
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