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Umsatzsteuer,Minderung Bemessungsgrundlage,Leistungsaustausch

Sachverhalt: Eine IT-Firma plant für ein neues Produkt (spezielle Webseiten), eine „Kunde-wirbt-Kunde“-Aktion einzuführen. Es soll wie folgt laufen: Einer der Vertrags-Kunden (monatliche Zahlung) wirbt einen neuen Vertrags-Kunden. Sobald dieser Interessent einen Vertrag unterschreibt, erhält der bisherige Kunde (der Werbende) eine „Belohnung“ in zwei Schritten: 1 – Zahlung einer einmaligen Summe per Überweisung an den Werbenden. 2 – Reduzierung der monatliche Rate des Werbenden. Zielgruppe sind vor allem Vereine, aber auch andere Geschäftskunden, keine Privatpersonen. Frage: Wie muss in allen oben beschriebenen Fällen die Rechnungslegung der IT-Firma gestaltet werden? Mögliche Ideen der Firma: – Die monatliche Basisrechnung des werbenden Kunden bleibt in der Summe/Rate unverändert. – Die Reduzierung der Rate lösen wir per Extra-Rechnung als ausgeschriebene „Gutschrift“ oder „Rabatt“. – Die Einmalzahlung der Gutschrift erfolgt ebenfalls per Extra-Rechnung als ausgeschriebene „Provision“ oder dergleichen. Wie ist in den Fällen mit der Mehrwertsteuer umzugehen? Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um zwei verschiedene Leistungen, die gesondert zu betrachten sind (ursprüngliche Leistung der IT-Firma als eine Leistung und Werbung durch den Kunden als weitere Leistung, die aber ja der Kunde an die IT-Firma erbringt).
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