Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 17 UStG,Rechnungskürzung,Änderung der Bemessungsgrundlage

Ein normaler Regelversteuerer (Handwerker) schreibt eine Rechnung an einen Bauherren. Der Bauherr zieht (warum auch immer) 1.000 € für Baustrom ab und zahlt 1.000 € weniger. Mindert sich das Entgelt um 100/119 von 1.000 € und die Umsatzsteuer in Höhe von 19/119 von 1.000 €? 2. Frage: übliches Problem im Baugewerbe. Die verschiedenen Auftraggeber ziehen einfach Beträge i. H. von 200 €–500 € von den Rechnungsbeträgen ab. Es gibt keine Unterlagen darüber. Der Unternehmer hat das Problem in vielen Fällen und kann nicht alle Kunden verklagen. Kann der Unternehmer umsatzsteuerlich die Kürzungen geltend machen und damit die Umsatzsteuerschuld verringern? Wenn ja, wann? Sofort, wenn er davon ausgeht, das restliche Geld nicht mehr zu bekommen? Wenn das nicht sofort geht: Er wartet die zivilrechtliche Verjährung ab. Kann er dann nach Ablauf der Verjährung die Umsatzsteuer mindern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen