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Differenzbesteuerung,Ersatzteileverkauf,Kfz

In meiner Anfrage geht es um die umsatzsteuerliche Würdigung von Verkäufen von Kfz-Teilen. Mein Mandant erwirbt gebrauchte Fahrzeuge (insbesondere Personenkraftwagen) von Privatleuten. Diese Anschaffungen unterliegen beim Ankauf nicht der Umsatzsteuer. Somit kann keine Vorsteuer aus den angeschafften Fahrzeugen geltend gemacht werden. Mein Mandant zerlegt die Fahrzeuge in Einzelteile und verkaufte diese gesondert. Bislang haben wir den Verkauf der Einzelteile dem regulären Steuersatz von 19 % unterworfen. Ich unterstelle hierbei, dass der Verkauf allein in Deutschland erfolgt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich meiner Ansicht anschließen, dass der Verkauf der Einzelteile dem regulären Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % unterliegt. Meines Erachtens kann eine Differenzbesteuerung hierbei keine Anwendung finden.
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