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§ 9 UStG,§ 13b UStG,§ 14c UStG

A verkauft ein Grundstück mit Option nach § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht. Der Verkäufer hat das Objekt nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugerechnet. 1. Muss der Käufer trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG abführen? 2. Oder hat der Verkäufer eine Rechnung im Sinne des § 14c UStG im KV erstellt, die es zu berichtigen gilt? Wenn ja, wie erfolgt die Berichtigung? Wenn ja, haftet der Käufer ggf.?
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