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Insolvenz,freigegebener Bereich,dritte Steuernummer

Wir haben ein Neumandat, und dieses befindet sich in einem Privatinsolvenzverfahren mit seinem Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen). Der Mandant hat jetzt von dem Insolvenzverwalter die Genehmigung zur Führung eines Gewerbebetriebs erhalten. Es ergibt sich nun für uns die Frage, wie in solch einem Fall zu verfahren ist. Bei der Insolvenz einer juristischen Person ist es so, dass diese für den Zeitraum Antragsstellung bis Insolvenzeröffnung eine neue Steuer- und Betriebsnummer erhält und ab dem Zeitpunkt der Insolvenzbeendigung ebenfalls wieder eine neue Steuernummer erhält, um die Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt dem Insolvenzverfahren und damit der Masse korrekt zuordnen zu können. Wie ist die Handhabung nun im Falle einer Privatinsolvenz, wo es das in der Insolvenz befindliche Einzelunternehmen gibt und den genehmigten Gewerbebetrieb, der nicht der Insolvenz unterliegt? Für die Zuordnung der Sachverhalte wäre es m.Mn. logisch, dass auch hier mit mehreren Steuernummern gearbeitet wird, um die entsprechenden Einkünfte im Rahmen der Besteuerung voneinander zu trennen und später durch eine Aufteilung der Steuerschuld, vergleichbar mit der Auseinandersetzung bei einer Scheidung, die Zuordnung treffen zu können, was zur Masse/zum Insolvenzverfahren gehört und wo der Steuerpflichtige vollumfänglich der Schuldner/Begünstigte ist. Welche Anträge sind somit gegenüber dem Finanzamt zu stellen, und wie hat die Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfolgen? Grundsätzlich ist für den genehmigten Gewerbebetrieb auch ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Des Weiteren ergibt sich die Frage, ob die Umsatzsteuer in dem Fall auch getrennt wird oder nicht, weil ein Unternehmer nur ein Unternehmen i.S.d. UStG haben kann.
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