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Abschlagsrechnung,Firmenübergang,Automatikbuchungen

Bauunternehmen GmbH 1 wurde zum 01.01.2021 von Bauunternehmen GmbH 2 gekauft. Bestandteil des Kaufbetrags war unter anderem auch der Stand der in Ausführung befindlichen Bauaufträge von GmbH 1 per 31.12.2020. GmbH 2 schließt nun die Bauvorhaben ab und weist in der Schlussrechnung den vollen Umsatzerlös für das gesamte Bauvorhaben aus. Als Abzug werden sodann alle Abschlussrechnungen sowohl aus der GmbH 1 als auch aus der GmbH 2 abgezogen. Wir haben bislang den Stand der in Ausführung befindlichen Bauaufträge von GmbH 1 per 31.12.2020 brutto, aber ohne Umsatzsteuer als Bestand auf „in Ausführung befindl. Bauaufträge (#1090)“ und „Erhaltene Anzahlungen (#3280)“ erfasst. Beim Erfassen der Schlussrechnung würde dann die Summe der Anzahlungsrechnung aus GmbH 1 brutto auch ohne Steuer gegen den Bestand auf „Erhaltene Anzahlungen (#3280)“ verbucht werden. Dann würde GmbH 2 aber auch Umsatzsteuer auf die Gesamtleistung zahlen und die bereits bezahlte USt der GmbH 1 nicht abgezogen werden. Nach unserem Verständnis würde dann die Umsatzsteuer doppelt gezahlt werden. Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise? Muss der Stand der in Ausführung befindlichen Bauaufträge von GmbH 1 per 31.12.2020 netto eingebucht werden?
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