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IOSS,Drittland,Zollverwaltung

Deutsche GmbH erbringt in In- und Ausland zollpflichtige und zollfreie Güter-, Fracht- und Pakettransportdienste. Deutsche GmbH verfügt auch über ein Zolllager sowie über eine EORI-Nummer. Die GmbH wird von verschiedenen türkischen Transportunternehmern beauftragt, die Ware nach Deutschland einzuführen und hier weiterzuversenden. Deutsche GmbH bekommt vom Zoll EUSt und Zoll in Rechnung gestellt und belastet diese auch weiter. Die GmbH gilt bei der Verzollung mal als Anmelder und dann auch als Vertreter des Anmelders. Der Zoll verlangt jetzt von meiner Mandantin die Beantragung der IOSS-Nummer. Das IOSS-Verfahren richtet sich doch an die Unternehmer, die aus dem Drittland importierte Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 € an Privatpersonen veräußern. Mir erschließt sich daher nicht die Notwendigkeit der Beantragung der IOSS-Nummer für meine Mandantin, da sie nur die Dienstleistung der Organisierung des Transports und der Verzollung erbringt. Bitte daher um Ihre Stellungnahme. Weiterhin bitte ich Sie dann, ob ich als Stb. die IOSS für meine Mandantin und wo ich die IOSS-Nummer beantragen kann.
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