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Umsatzsteuer,Unentgeltliche Wertabgabe,Vorsteuerabzug

Unser Mandant ist eine unbeschränkt steuerpflichtige GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Sie ist umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Sie hat zur Vermögensanlage einen Oldtimer gekauft. Dieser wurde ohne Vorsteuerabzug erworben, und es wurden keine vorsteuerbehafteten Reparaturen vorgenommen. Nun entnimmt der Alleingesellschafter, eine natürliche Person mit unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in Deutschland, diesen Oldtimer im Wege einer verdeckten Gewinnausschüttung. Führt diese vGA zu einer umsatzsteuerpflichtigen Sachausschüttung, oder fällt keine Umsatzsteuer an, weil der Oldtimer nicht mit Vorsteuererstattungen in Zusammenhang stand?
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