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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Die im Inland (D) ansässige D-GmbH mit deutscher USt-Id-Nr. DExxxxxxx handelt mit Medizinprodukten. Auf der von ihr betriebenen Internetplattform bestellt am 10.6.2021 der österreichische Zahnarzt Dr. N ein medizintechnisches Produkt für 12.000 € (netto). Dr. N verwendet bei der Bestellung seine (gültige) österreichische USt-Id-Nr. ATUxxxxx. Die D-GmbH bestellt bei der finnischen S. Ltd., welche über eine finnische USt-Id_nr. FIxxxxxxxx verfügt, unter Verwendung ihrer gültigen deutschen USt-Id-Nr. das Produkt und beauftragt die S Ltd., das Produkt direkt an den österreichischen Zahnarzt Dr. S zu liefern. S Ltd. stellt Rechnung an D GmbH, D GmbH stellt Rechnung an Dr. N. Die Lieferung erfolgt per GLS am 12.6.2021, welche die finnische S. Ltd. direkt beauftragt. Frage: Wie ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt bei der deutschen D GmbH zu behandeln? Zusatzfrage: Wie ist der Fall bei einer Lieferung (erst) am 10.7.2021 umsatzsteuerlich zu behandeln?
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