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Umsatzsteuer,USt-IdNr,Verwendungsabsicht

Mandant hat mehrere USt-ID-Nummern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Mandant betreibt u.a. einen Webshop, von dem aus er auch in andere EU-Mitgliedstaaten liefert. Für die Staaten, bei denen die Lieferschwelle überschritten wurde, verwendet er bisher die in diesem Staat vergebene USt-ID-Nummer. Nun möchte er aufgrund einer Systemumstellung in seiner ERP-Software als Leistungserbringer sämtliche USt-ID-Nummern auf seinem Rechnungsformular für den Webshop erfassen, da er für das OSS-Verfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf die jeweilige landeseigene USt-ID-Nummer nutzen will. Ich bin jedoch der Meinung, dass sämtliche Lieferungen im i.g. Fernverkauf unter der deutschen USt-ID-Nummer zu erfolgen haben und die anderen für diesen speziellen Fall nicht mehr relevant sind. Liege ich hier richtig? Zusätzlich stellt sich hier allgemein die Frage: Ist die Verwendung mehrerer USt-ID-Nummern aus verschiedenen Ländern überhaupt zulässig, wenn der Leistungsempfänger nicht eindeutig erkennen kann, welche nun für die Leistungserbringung verwendet wird?
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