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Vermietungs-GbR,Bruchteilsgemeinschaft,Rechnungsstellung

Die Eheleute errichten ein Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück, dass sie zuvor erworben haben. Der Ehemann ist Bauunternehmer und hat den Rohbau errichtet. Muss dieser mit einer Rechnung – in der er USt ausweist – gegenüber den Eheleuten abrechnen? Wie verhält es sich bei einer GbR? Wenn er nicht mit einer Rechnung abrechnen muss, entsteht dann Eigenverbrauch, der umsatzsteuerpflichtig ist (insbesondere auch in Bezug auf die für den Bau eingesetzten eigenen Mitarbeiter)? Wie soll in diesem Fall abgerechnet werden?
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