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Konsolidierung,Betriebsausgabenabzug,Kurze Zeit Umsatzsteuer

In meine ursprüngliche Fragestellung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es handelt sich um einen Unternehmer mit zwei unternehmerischen Tätigkeiten, jeweils als natürliche Person, welche umsatzsteuerlich ja als ein Unternehmen gesehen wird und deshalb konsolidiert wird. Deshalb handelt es sich jeweils um Einnahmen-Überschuss-Rechner. Können Sie mit der geänderten Fragestellung noch einmal Stellung beziehen? Und eine weitere Frage: Wie verhält es sich, wenn der 10.01. auf einen Wochenendtag fällt? Ist dann auch nach § 11 EStG abzugrenzen oder nicht, da die Fälligkeit erst am 11. oder 12. ist?
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