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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Rechtsformzusatz

Eine AG wird im Laufe des Jahres in eine GmbH formwechselnd umgewandelt. Der Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels im Handelsregister kann vom Unternehmen nicht beeinflusst werden. Ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen auch dann möglich, wenn diese Rechnungen noch einige Zeit nach der Eintragung auf die ursprüngliche AG ausgestellt werden? Wann genau müssen die Lieferanten zwecks Änderung der Adressierung über den Formwechsel informiert werden?
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