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Umsatzsteuer,Unternehmereigenschaft,Steuerbefreiung

Herr R ist im Beirat der A GmbH tätig. Er erhält pro Beiratssitzung ein Honorar von 1.000 € für maximal sechs Beiratssitzungen im Jahr. Darüber hinaus erhält er ein monatliches Pauschalhonorar von 2.000 €. Das Jahreshonorar liegt somit über 22.000 € (Kleinunternehmer). Herr R haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Beirat ist nicht an Weisungen gebunden. Unterliegt die Leistung des Beiratsmitglieds R der Umsatzsteuer?
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