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Umsatzsteuer,Differenzbesteuerung,Einkaufspreis

Ein Mandant betreibt ein Autohaus und ersteigert regelmäßig Fahrzeuge. Neben dem Kaufpreis stellt der Auktionator ein Aufgeld in Rechnung. Frage: Zählt das Aufgeld zum Einkaufspreis im Sinne des § 25a (3) S. 1 UStG?
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