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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Einfuhrumsatzsteuer

Ein Onlinehändler bezieht Ware aus China. Der Transport inkl. Zollabwicklung wird durch eine Spedition erledigt. Die Ware wurde im Jahr 2020 bestellt und geliefert. Die Spedition stellt Anfang 2021 (Rechnungsdatum 14.01.2021) eine Rechnung über die Transportkosten, Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer. In welchem Jahr ist die Einfuhrumsatzsteuer abzugsfähig?
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