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Option,Vermietungsumsätze,Zwischenvermietung

Die Vermietung (V) GmbH & Co. KG mit den Gesellschaftern CA 52 %/B 33 % und S 15 % hat ein Gebäude für Selfstorage errichtet und hierbei das Gebäude zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet und zu 100 % Vorsteuer aus den Herstellungskosten abgezogen. Die Vermietung des Gebäudes erfolgte vollständig an die Möbel (M) GmbH & Co. KG umsatzsteuerpflichtig. An der M GmbH & Co. KG ist CA zu 64 % und B zu 36 % beteiligt. Die M GmbH vermietet die Lagerboxen in verschiedenen Größen an Unternehmen und Privatleute. Außerdem hat M noch Einkünfte aus dem Geschäftszweig Möbeltransport. Die Umsätze der M GmbH & Co. KG sind wie folgt: ca. 3 Mio. € umsatzsteuerpflichtig aus Möbeltransporten, ca. 20 T€ aus Vermietung Boxen im Selfstorage an Gewerbe mit USt 19 %, ca. 100 T€ aus Vermietung Boxen an Privatleute ohne USt. Frage: Ist bei der V-GmbH & Co. KG eine Berichtigung der Vorsteuer aus den Herstellungskosten für den Bau der Storageanlage vorzunehmen, da die Mieterin M-GmbH & Co. KG nicht ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt?
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