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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Rechnungsnummer

A ist eine im Inland ansässige GmbH. A hat Räume angemietet und der Vermieter vermerkt anstelle einer fortlaufenden Rechnungsnummer lediglich die Mieternummer auf dem Vertrag. Darüber hinaus schließt A mit demselben Vermieter drei Mietverträge für Kfz-Stellplätze. Diese Mietverträge werden von dem Vermieter ebenfalls mit der Mieternummer von A versehen und als Anhang zu dem Mietvertrag der Räume gesehen, ohne dass dies explizit in den Verträgen so dokumentiert ist. Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung moniert der Prüfer die Verträge, da keine fortlaufende Rechnungsnummer darin aufgeführt ist. Der Vermieter vertritt die Ansicht, dass das von ihm gewählte Verfahren branchenüblich ist, und verweigert eine Korrektur der Verträge. Frage: Genügt es, bei den Mietverträgen lediglich eine Art Ordnungsnummer (hier die Mieternummer) zu vermerken, damit sie steuerrechtlich anzuerkennen sind?
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