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Umsatzsteuer,Organschaft,Betriebsstätte

Eine schweizerische AG hat eine deutsche Tochtergesellschaft (GmbH – 100 % der Anteile). Die deutsche Tochter kauft Waren von der schweizerischen AG für den Vertrieb innerhalb Deutschlands. Sämtliche Ware der schweizerischen AG für das europäische Ausland und für Deutschland ist in einem Lager, welches die schweizerische AG in Deutschland angemietet hat. Im Lager arbeiten ein Mitarbeiter der schweizerischen AG und zwei Mitarbeiter der deutschen Tochtergesellschaft. Die Mitarbeiter der deutschen Tochter wickeln nicht nur die Ware ab für Deutschland, sondern für ganz Europa. Soweit diese Mitarbeiter hierdurch für die schweizerische AG tätig werden, erhält die deutsche Tochter eine gesonderte Vergütung. Fragen: 1) Unterhält die schweizerische AG mit dem deutschen Lager aus umsatzsteuerlicher Sicht eine Betriebsstätte? 2) Liegt zwischen der schweizerischen AG und der deutschen GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? 3) Sofern eine Organschaft vorliegt: Liegen dann bei der Lieferung der schweizerischen AG in ihr Lager in Deutschland steuerbare Umsätze vor? 4) Würde sich an der Beurteilung etwas ändern, wenn im Lager der schweizerischen AG nur Mitarbeiter der deutschen Tochter arbeiten?
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