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§ 3 Abs. 1 UStG,§ 17 UStG,Lieferung und Rücknahme von Gutscheinen

Wir bitten Sie, folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht des Gewerbevereins zu beurteilen: Im Gewerbeverein (nachfolgend: GV) haben sich einige Unternehmer zusammengeschlossen, um den Einzelhandel in der Gemeinde zu unterstützen. Im Abstand von zwei bis drei Jahren richtet der GV Marktfeste aus. Die Umsätze aus den Veranstaltungen (auch Musik und Showbeiträge) übersteigen 17.500 bzw. 22.000 €. Die Umsätze des GV unterliegen daher der Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmerregel nicht anwendbar ist. Der Verein ist NICHT gemeinnützig. Unter anderem unterhält der GV ein Gutschein- und Sammel-Punkte-System, um zugunsten seiner Mitglieder (ortsansässige Unternehmer, nachfolgend U) Kaufanreize zu setzen. Der Ablauf von Herstellung, Ausgabe und Rücknahme der Gutscheine (nachfolgend: GS) und Sammelpunkte (nachfolgend: SP) gestaltet sich wie folgt: 1. Der GV zahlt die Herstellung und Anschaffung der GS, der Etiketten-Rollen mit SP und der Karten, in die die SP einzukleben sind (nachfolgend SP-Karten). Zum Beispiel kostet eine Etiketten-Rolle mit 1.000 Punkten 14,45 € netto = 17,20 € brutto. Der Verein zieht aus den AK die VSt. 2. U kaufen dem GV die GS zum aufgedruckten Geldwert ab. GV verkauft einen GS für 100 € brutto und weist in der Rechnung den Gesamtwert inklusive MwSt aus. 3. U kaufen dem GV die SP ab. Je Etiketten-Rolle mit 1.000 SP werden 50 € berechnet. Hier wird die MwSt aufgeschlagen: Der VK-Preis für 1.000 SP ist folglich 59,50 € brutto. Die SP-Karten werden nicht berechnet, sondern unentgeltlich abgegeben. 4. U verkaufen die GS an ihre Kunden. Die Kunden können ihre GS bei allen teilnehmenden U einlösen. Alle teilnehmenden U sind verpflichtet, die GS einzulösen. 5. U händigen ihren Kunden SP-Karten aus und vergeben nach erfolgtem Einkauf eine bestimmte Anzahl SP an ihre Kunden, entsprechend dem Einkaufswert der gekauften Ware. Die SP sind in die SP-Karten zu kleben. Vollständig ausgefüllte Karten haben einen Geldwert von 10 €. Alle teilnehmenden U sind verpflichtet, vollständig ausgefüllte Karten an Geldes statt anzunehmen. 6. Kunden lösen GS bei einem der teilnehmenden U ein. 7. Kunden bezahlen bei einem der teilnehmenden U mit ausgefüllten SP-Karten. 8. U geben die eingelösten Gutscheine beim GV ab und erhalten dafür den aufgedruckten Geldwert des GS. Für einen GS mit Wert 100 € erhält der U 100 €. Die Kunden erhalten keine Gutschriften oder Rechnungen. 9. U geben die ausgefüllten SP-Karten an den Verein zurück und erhalten pro Karte (200 Punkte) 10 €. Für 1.000 Punkte (5 Karten) erhalten die U 50 €. Die Kunden erhalten keine Gutschriften oder Rechnungen. Die anschließenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Sicht des GV und NICHT auf die Behandlung der GS und SP BEI DEN U: Frage A: Müssen Ausgabe (2 und 3) und Rücknahme (8 und 9) der GS und SP der Umsatzsteuer unterworfen werden, obwohl eigentlich ein durchlaufender Posten vorliegt? Frage B: Muss der GV für die Ausgabe (2 und 3) und Rücknahme (8 und 9) der GS und SP Rechnungen oder Gutschriften erstellen?
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