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Versicherung,Steuerbefreiung,Sonstige Leistung

Sehr geeherte Damen und Herren, Versicherungsleistungen sind nach § 4 Nr. 10 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gilt dies auch, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Firma nicht übereinstimmen und die Kosten mit Aufschlag an die versicherte Firma weiterberechnet werden?
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