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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Steuerbefreiung

Wir bitten Sie um Ihre Einschätzung zum folgenden Sachverhalt: Eine Privat-Klinik GmbH erbringt steuerfreie Leistungen gem. § 4 Nr. 14 UStG. Es ist nun geplant, dass die Privat-Klinik GmbH ihre gesamten Einrichtungsgegenstände, wie etwa die Ausstattung der Patientenzimmer und des OP-Saals an eine GbR veräußert. Ausserdem tritt diese GbR für einen Teil der Flächen anstatt der Privatklinik-GmbH in den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter, einem fremden Dritten ein. Bei der GbR handelt es sich um eine HNO-GbR, welche auch Operationen in der Privat-Klinik GmbH durchführen wird. Die HNO-GbR wird anschließend die Räumlichkeiten sowie die Einrichtungsgegenstände für die Patientenzimmer und für den OP-Saal wieder gegen Entgelt an die Privat-Klinik GmbH zurück vermieten. Es stellen sich hier die folgenden Fragen: 1. Handelt es sich bei dem Verkauf der Einrichtungsgegenstände an die GbR umsatzsteuerlich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen? 2. Oder handelt es sich um einen steuerfreien Umsatz nach § 4 Nr. 28 UStG oder einer anderweitigen Steuerbefreiung des § 4 UStG? 3. Oder ist die Veräußerung der Einrichtungsgegenstände an die GbR als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln?
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