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Schwimmkurs,Steuerfreiheit,EuGH

Meine Mandantin betreibt eine Schwimmschule. Dort werden Schwimmkurse angeboten, wo auch die bekannten Schwimmabzeichen wie z.B. Seepferdchen sowie die Abzeichen Bronze, Silber und Gold erlernt und die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden können. Darüber hinaus gibt es noch Babykurse, wo sich die Kleinsten an das Wasser gewöhnen können. Bislang war es ja so, dass die Kurse, bei denen der Spaß im Vordergrund stand (z.B. bei den Babykursen), umsatzsteuerpflichtig sind. Die Kurse, bei denen das Lernen im Vordergrund stand, waren bisher umsatzsteuerfrei. Nun gab es vor einiger Zeit ein Urteil, wonach wohl sämtliche Schwimmkurse der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Ist das richtig? Und wenn ja, ab wann gilt dies genau? Ab Urteilsverkündung? Gibt es hier eine zeitliche Frist, ab wann es genau gilt? Oder gibt es hier noch keine feste Regelung? Oder gibt es noch irgendeine Lücke, wonach ein Teil der Kurse weiterhin umsatzsteuerfrei ist, weil laut Gesetz unterrichtende Tätigkeiten umsatzsteuerfrei sein sollen?
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