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Vermietung und unentgeltliche Überlassung,Nebenkosten

Unser Mandant A vermietet sowohl an Feriengäste und an Unternehmen mit Umsatzsteuer. In dem Gebäude befindet sich auch eine Wohnung, die unentgeltlich an den Vater überlassen wird. Die Nebenkosten sollen aber bezahlt werden. Sind diese Nebenkostenabrechnungen an den Vater mit einheitlich 19% zu berechnen? Oder ist es zwangsweise so, dass trotz unentgeltlicher Überlassung eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung vorliegt?
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