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Option § 27 Abs. 2 UStG,Vorsteuer,Sachbezug

Die H-Immobilien GmbH vermietet Wohnungen an die E-Energie GmbH. Die E-Energie GmbH überlässt diese angemieteten Wohnungen unentgeltlich wechselnden Monteuren als Betriebswohnung. Momentan findet die Überlassung der Betriebswohnungen eher kurzfristig statt. Es ist geplant, dass die Monteure, sollten sie die Wohnung länger als ein Jahr nutzen, dafür ein Entgelt zahlen sollen. Es steht aber noch nicht fest, ob es zu dieser längerfristigen Nutzung durch einen Monteur überhaupt kommt. 1) Kann die H-Immobilien GmbH die an die E-Energie GmbH vermieteten Wohnungen zuzüglich Umsatzsteuer vermieten, also optieren? 2) Falls dies der Fall ist, kann die E-Energie GmbH die Vorsteuer aus der Miete geltend machen?
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