Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Berufsbildende Einrichtung,Steuerbefreiung,Kita

Von Januar bis Mai 2023 hat unsere Mandantin an der Qualifizierungsrunde im Rahmen des Gesamtkonzepts zur beruflichen Weiterbildung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales teilgenommen und ist inzwischen als Multiplikatorin für den Block A (Modul 1 und 2) des Gesamtkonzepts zertifiziert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage „Kita Fachkräfte Bayern“. Ab September 2023 wird sie Kurse im Rahmen des genannten Qualifizierungskonzepts anbieten und voraussichtlich über die Grenze der Kleinunternehmerregelung kommen. Da es sich bei den Kursen, die unsere Mandantin anbieten wird, um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Qualifizierung von Quereinsteigern für Kitas) handelt, stellt sich folgende Frage: Sind diese Umsätze steuerfrei, oder kann ggf. ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 UStG bei der zuständigen Landesbehörde (Regierung von Oberbayern) gestellt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen