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Vermietung an Unternehmer,Überlassung der gemieteten Räume an AN,Steuerbefreiung und Steuerpflicht

Unter welchen Umständen ist die Überlassung von Wohnraum an einen Unternehmer, der wiederum den Wohnraum zur Unterbringung seiner Arbeitnehmer länger als sechs Monate nutzt, umsatzsteuerpflichtig? Oder ist nur die kurzfristige Beherbergung von bis zu sechs Monaten steuerpflichtig?
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