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Museumsführer,Kultureinrichtungen,§ 4 Nr. 20 UStG

Ich beziehe mich auf das Urteil des BFH zur Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 20a UStG bei selbständigen Museumsführern als kultureller Bestandteil (Beschluss vom 15. Februar 2022, XI R 30/21 (XI R 37/18)). In dem Urteil wird darauf abgestellt, dass das Museum ohne Führer nicht betreten werden darf. Abschn. 4.20.3 UStAE stellt in Abs. 3 jedoch dar: (3) 1Steuerfrei sind insbesondere die Leistungen der Museen, für die als Entgelte Eintrittsgelder erhoben werden, und zwar auch insoweit, als es sich um Sonderausstellungen, Führungen und Vorträge handelt. 2Die Steuerbefreiung erfasst auch die bei diesen Leistungen üblichen Nebenleistungen, z.B. den Verkauf von Katalogen und Museumsführern und die Aufbewahrung der Garderobe. Meine Frage: Ist die Leistung eines selbständigen Museumsführers nur dann nach § 4 Nr. 20a UStG steuerfrei, wenn der Besuch eines Museums ausschließlich mit dem Führer möglich ist, oder auch in den Fällen, in denen der selbständige Führer Führungen anbietet (welche auch unbestritten einen kulturellen Bezug zum Museumsgut als Inhalt der Führungen haben), aber auch ein Besuch des Museums ohne Führer möglich ist?
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