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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

Unser Mandant mietet Wohnungen für seine Arbeitnehmer an, da diese aufgrund der Umstände keinen Mietvertrag abschließen könnten. Die Wohnungen für die Arbeitnehmer werden zunächst von der Verwaltungs GmbH & Co. KG (trägt alle Overheadkosten) angemietet und es erfolgt anschließend eine Untervermietung & Weiterberechnung per Dauerrechnung der Miet- und Nebenkosten + Umsatzsteuer an dem jeweiligen Standort vor Ort (pro Filiale eine GmbH & Co. KG). Bei diesen Standort-GmbH & Co. KGs werden die Miet- und Nebenkosten dann 1:1 bei der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers als Nettolohnabzug einbehalten. Es kamen bei uns intern jetzt die Fragen auf, ob 1. die Weiterberechnung (Dauerrechnung) von der Verwaltungs GmbH & Co. KG an die jeweilige GmbH & Co. KG aufgrund der langfristigen Vermietung an Arbeitnehmer mit Umsatzsteuer hätte weiterberechnet werden müssen oder ohne und 2. die Weiterberechnung der Miet- und Pachtnebenkosten von der Verwaltungs GmbH & Co. KG an die jeweilige GmbH & Co. KG einen Vorsteuerabzug bei der jeweiligen GmbH & Co. KG auslöst. Es wäre schön, wenn Sie uns bei diesem vorliegenden Sachverhalt behilflich sein könnten.
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