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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Obdachlose

Sind die Umsätze beim betreuten Wohnen (Kostenübernahme Jobcenter, Zuweisung Sozialamt) für die längerfristige (länger als sechs Monate) Unterbringung von Obdachlosen umsatzsteuerpflichtig oder sind es steuerfreie Umsätze? Die Wohnungslosen werden mit Kostenübernahme befristet untergebracht, aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt kommt es jedoch zu Unterbringungen über sechs Monate, wobei die Kostenübernahme immer wieder verlängert wird. Die Kostenübernahme begründet kein Mietverhältnis und kann jederzeit beendet werden.
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