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§ 4 Nr. 10 und 11 UStG,Versicherungsschutz,Nebenleistung

Ein Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie erbringt im Wesentlichen steuerpflichtige Leistungen. Über einen Rahmenvertrag für Folgekostenversicherungen werden auf Wunsch der Patienten diese als Versicherte in den Rahmenvertrag mitaufgenommen. Die hieraus resultierende Versicherungsprämie stellt die Versicherung dem Facharzt in Rechnung. Frage: Wie stellt der Facharzt seinem Patienten die Rechnung zur Weiterbelastung der Versicherungsprämie?
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