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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Schulungen

Unser Mandant hat im Jahr 2022 eine UG gegründet und bietet folgende Leistungen an: Kindern im Alter zwischen 6 und 15 Jahren die drei Bereiche der Robotik näherzubringen: Programmieren, Elektronik und 3D-Modellbau. Die Kurse finden einmal wöchentlich statt und dauern je 90 min. Im Durchschnitt melden sich die Kinder für ein halbes Jahr an mit der Option zu verlängern. Der Unterricht erfolgt nach einem Lehrplan, der bereits vorgefertigt ist. Beispielsweise werden dieses Schuljahr im Groben folgende Themen behandelt: – Einführung in das Programmieren (Scratch) – Einführung in die Robotik mit eigener Hardware – Erlernen des Arbeiten mit Sensoren und Daten von Sensoren – Einführung in die Elektronik (Elektrobaukasten) – Einführung in den 3D-Modellbau (Tinkercad) Frage: Kann § 4 Nr. 21 UStG auf diese Leistungen angewendet werden, so dass die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen wären, oder unterliegen die Leistungen dem Regelsteuersatz mit 19 % USt.? Bisher wurden die Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer gestellt.
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