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Schmerztherapie,Physiotherapie,Ausschlussumsätze

Mein Mandant M betreibt eine Praxis für Physio- und Schmerztherapie als Einzelunternehmen. M ist staatlich anerkannter Physiotherapeut. Neben der klassischen Physiotherapie hat er sich in der Schmerztherapie weitergebildet. Er hat mir mitgeteilt, dass in der Schmerztherapie geschaut wird, welche Probleme der Patient hat, und dann Krankengymnastik, Schröpfen und alle anderen krankengymnastischen oder physiotherapeutischen Behandlungen angewendet werden, die zur Linderung beitragen. Die Patienten haben entweder eine Verordnung vom Arzt, oder sie sind Privatpatienten, die die Quittung bei ihrer Krankenkasse nach der Behandlung einreichen, oder aber es sind Kassenpatienten, die nach einer Rezeptbehandlung noch selbst Schmerztherapiebehandlung in Anspruch nehmen. Ist die Leistung der Schmerztherapie nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit?
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