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Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14a UStG,Autismus-Spezialistin

A ist Diplom-Psychologin und Autismus-Spezialistin. Sie bietet Kurse, Webinare, Editorials und Podcasts zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten im Bereich Entwicklungspychologie an. Das Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für das Verhalten eines Kindes und dessen innere Ursprünge zu vermitteln. Es soll aufgezeigt werden, welche Rahmenbedingungen förderlich für die Entwicklung des Kindes sind und es ihm ermöglichen, sein Potenzial zu entfalten. Die Veranstaltungen werden im Rahmen eines Gesamtkonzeptes von A, zusätzlich aber auch von einer Diplom-Betriebswirtin, einer Musikpädagogin und einer Neufeld-Kursleiterin durchgeführt. Frage: Fallen diese Umsätze noch unter § 4 Nr. 14 a) UStG, da sich das Angebot größtenteils an Eltern mit Kindern mit Autismus-Spektrum, aber auch Lehrer, Pädagogen zur Fortbildung oder deren Studium richtet?
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