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Unterricht,Fortbildung,Bescheinigung

Unser Mandant bietet berufliche Fortbildungen für Lehre, Berufsverbände, Gewerkschaften usw. an. Inhalt dieser Fortbildungen ist fachlich unter dem Begriff der „Resilienz“ zu fassen. Fällt diese Art der Leistung unter § 4 Nr. 21 a bb UStG? Davon gehe ich in unserem Fall aus, da die Leistung ja auf einen Beruf vorbereitet. Weiterhin liegt uns in einem vergleichbaren Fall eine Bescheinigung über die Befreiung der Regierung von Oberbayern vor. Wenn man von einer Befreiung ausgehen kann, ist meine Frage, ob diese Leistungen grundsätzlich befreit sind oder die Befreiung nur greift, wenn man die Bescheinigung der Regierung von Oberbayern vorlegt. Oder anders formuliert, ohne die Bescheinigung der Regierung von Oberbayern sind diese Leistungen steuerpflichtig?
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