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neue Fahrzeuge,i. g. Lieferung

Es stellt sich die Frage, ob unser Mandant (Fahrzeuglieferant & Unternehmer GmbH) eine Umsatzsteuer zwingend auf der Rechnung ausweisen muss oder ob aus Vereinfachungsgründen auf einen Ausweis verzichtet werden kann oder ob eine Netto-Rechnung mit Verweis auf § 6a UStG zu stellen ist? Folgender Sachverhalt: Die GmbH hat ein Neufahrzeug an einen belgischen Diplomaten ohne USt-ID am Standort der GmbH, Bonn, verkauft. Das unbestrittene Neufahrzeug wurde auf dem Hof übergeben. Es wurde eine Gelangensbestätigung ausgefüllt und eine Nettorechnung mit Verweis auf „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ ausgestellt. Könnten Sie uns bitte mitteilen, wie eine Rechnung ausgestellt werden muss und welche Dokumente benötigt werden?
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