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Vermietung,langfristig,Flüchtlinge

Unsere Mandantin X-GmbH hat ein Hotelgebäude erworben und die Zimmer zunächst kurzfristig an Monteure vermietet, steuerpflichtig. Ab Februar 2023 gibt es einen Belegungsvertrag mit einem Trägerverein der Obdachlosenhilfe in welchem geregelt ist dass der Verein die Belegung des Hotels mit Obdachlosen Flüchtlingen sicherstellt und für die Kosten aufkommt. Es wird eine Belegung von 80% zugesichert und es wird ein pauschaler Betrag vom Verein an die X-GmbH gezahlt. bei Unterschreitung der Belegungsgrenze wird ein Garantiebetrag gezahlt. Es handelt sich laut Belegungsvertrag ausdrücklich nicht um einen Mietvertrag. Zu der reinen Raumüberlassung ist im Vertrag geregelt dass der Betreiber, die X-GmbH zur Verfügung stellt: WLAN, Zimmerausstattung, Gestellung von Waschmaschine, Trockner, Reinigung der Räume. Ist die Vermietung an die Obdachlosen über den Belegungsvertrag steuerfrei?
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