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private Pkw-Nutzung,Arbeitnehmer,steuerfreie Ausgangsumsätze

Das Unternehmen A erzielt sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze. Die steuerfreien Umsätze schließen den Vorsteuerabzug aus. Mitarbeitern, die im Bereich der umsatzsteuerfrei erbrachten Umsätze tätig sind, bekommen Sachbezugswerte (Pkw-Nutzung). Für die Anschaffung bzw. Leasingraten des Pkw wurde kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen. Die Überlassung des Pkw als Sachbezug ist nach meiner Kenntnis ein tauschähnlicher Umsatz und kein Fall des § 3 Abs. 9a UStG. Im Fall des § 3 Abs. 9a UStG wäre die Überlassung umsatzsteuerlich nicht steuerbar, da kein VSt.-Abzug. Ist die Überlassung dann steuerfrei nach § 4 Nr. 28 UStG? Oder ist die Überlassung trotzdem steuerbar und steuerpflichtig?
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