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§ 4 Nr. 21 UStG,selbständige Lehrer

Unsere Mandantin die T GmbH ist ein privater Bildungsträger mit einer AZAV Zulassung. Die Leistungen die die T GmbH ihren Kunden in Rechnung stellt erfolgt umsatzsteuerbefreit. Die T GmbH hat angestellte Dozenten und Dozenten die per Rechnungsstellung abrechnen. Fraglich ist ob die Rechnungen der "freien Dozenten" ebenfalls umsatzsteuerbefreit abzurechnen sind gem. §4 Nr. 1 b) bb) UStG ? Abwandlung 1: Die T GmbH hat eine Schwestergesellschaft die T2 GmbH die Umsatzsteuerpflichtige Serviceleistungen erbringt fraglich ist wenn die T2 GmbH die Rechnungen der freien Dozenten erhalten würde (und diese mit einem Mark Up) an die T1 GmbH in Rechnung stellen würde ob die Dozenten Rechnungen dennoch umsatzsteuerbefreit wären? zu beachten ist, dass die T GmbH und die T2 GmbH in einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind
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