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Haftpflichtversicherung,Weierbelastung,§ 4 Nr. 10 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Die A&B Rechtsanwalts-GbR hat im Jahr 2023 ein Mandat mit einem hohen Gegenstandswert angenommen. Zur Abdeckung des Risikos hat die A&B Rechtsanwalts GbR für diesen Einzelfall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Prämie für die Versicherung beträgt 30.000,- EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer ("brutto" also 35.700,- EUR). Der Auftraggeber der A&B Rechtsanwalts GbR wird die Kosten für die Versicherungsprämie zusätzlich zum Honorar für die Beratung durch die GbR übernehmen. Die A&B Rechtsanwalts-GbR wird dem Auftraggeber hierüber eine Rechnung stellen. Zu folgender Frage benötigen wir Ihre Meinung: Teilen Sie unsere Auffassung, die A&B Rechtsanwalts-GbR dem Auftraggeber ebenfalls Umsatzsteuer auf die Weiterberechnung der Versicherungsprämie in Rechnung stellen muss (in etwa uE glA: BFH vom 10.02.2010, XI R 4/07), so dass der Auftraggeber eine Rechnung in Höhe von 35.700,- EUR zzgl. 19% USt= 42.483,- EUR erhält? Besten Dank für Ihre Antworten
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